Allgemeine Bedingungen zum Vollwartungsvertrag

1. Umfang des Vollwartungs-Paketes

(1) Voraussetzung für die Erweiterung der gesetzlichen Ge- währleitungsrechte ist der Abschluss des Vollwartungs- vertrages mit dem Händler. Die Rechte aus diesem Ver- trag sind nicht auf Dritte übertragbar.

(2) Der Vollwartungsvertrag beinhaltet die nachfolgenden Service- und Dienstleistungen:

  • ✓  Kostenfreie Reparaturen während der gesamten Ver- tragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre (keine kostenfrei- en Reparaturen bei Schäden, die aufgrund unsachge- mäßer Behandlung und Pflege, chemischer Einflüsse, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, eigenmäch- tige Reparaturversuche, Eintauchen in Wasser oder Überbeanspruchung entstanden sind sowie bei Schä- den, die durch Dritte oder nicht autorisierte Servicestel- len verursacht werden)
  • ✓  Kostenfreie Batterien für die Hörsysteme während der gesamten Vertragslaufzeit, maximal 6 (sechs) Jahre (nicht übertragbar)
  • ✓  Bei Akkuhörgeräten ist der Akkutausch inklusive (bei Kapazitätsverlust ab 35 %)
  • ✓  Ohrstücke nach Maß (nur aus Acryl)
  • ✓  Bereitstellung einer kostenfreien Trockenboxmit UV-Unterstützung
  • ✓  Kostenlose Inspektion und Reinigung
  • ✓  kostenlose Wartung

2. Vertragslaufzeit des Vollwartungs-Paketes

(1) Der Händler räumt dem Kunden zusätzlich zu den ge- setzlichen Mängelrechten auf die jeweiligen Produkte die unter Nr. 1 Abs. 2 genannten zusätzlichen Service- und Dienstleistungen für die Dauer der vereinbarten Laufzeit des Vollwartungsvertrages, mindestens jedoch für 1 (ein) Jahr, maximal für 6 (sechs) Jahre ein. Die Frist für beginnt mit dem Rechnungsdatum, sofern nicht zwischen den Parteien ein anderer Leistungsbeginn vereinbart ist.

(2)Der räumliche Geltungsbereich des Vollwartungsver- trages erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland. Nach Ablauf eines Jahres kann diese Ver- einbarung von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des Folgemonats gekündigt werden.

3. Inanspruchnahme des Vollwartungsvertrag

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vollwartungs- vertrages ist, dass der Kunde dem Händler eine Prüfung er- möglicht (z.B. durch Einschicken der Ware). Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der Ware auf dem Transport- weg durch eine sichere Verpackung vermieden werden. Für die Beantragung des Vollwartungs-Paketes ist eine Rech- nungskopie der Ware beizufügen, damit der Händler prüfen kann, ob die Frist eingehalten worden ist. Ohne Rechnungs- kopie kann der Händler die Leistung ablehnen.

4. Versandkosten

Es entstehen dem Kunden keine Versandkosten, d.h., der Händler erstattet etwaige Versandkosten für den Hinver- sand der Ware.

5. Gesetzliche Gewährleitungsrechte

Durch den Vollwartungsvertrag werden die gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem Händler bei Mängeln aus dem mit dem Händler geschlossenen Kaufvertrag nicht eingeschränkt und können in vollem Umfang in Anspruch genommen werden. Von diesem Versprechen bleiben etwai- ge bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte gegen- über dem Händler folglich unberührt. Dieser Vollwartungs- vertrag verletzt die gesetzlichen Rechte daher nicht, sondern erweitert die Rechtsstellung des Kunden.

6. Gewährleistungsfall

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei Män- geln (Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadens- ersatz), die von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden können. Die Leistungen gelten zusätzlich zur ge- setzlichen Gewährleistung und schränken diese nicht ein.